Pony-Messbescheinigung

Die Verfahrensweise zur Ausstellung der Pony-Messbescheinigung läuft wie folgt:

  • Die/Der Antragstellende erscheint nach vorheriger Anmeldung bei einem der nachstehenden Messbeauftragten. Mitzubringen sind das Pony und alle über dieses Pony verfügbaren Unterlagen.
  • Die/Der Messbeauftragte misst und identifiziert das ihm vorgestellte Pony und händigt der/dem Antragstellenden hierfür ein Formblatt aus.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass G-Ponys (Stockmaß 1,42 m und größer) bis zum 7. Lebensjahr einmal im Jahr nachgemessen werden müssen.

Hinweis: Nur die angegebenen Messbeauftragten werden von der Landeskommission für das Messen und Identifizieren der Ponys anerkannt!

Name Adresse Telefonnummer
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt

Hauptgestüt 10a
16845 Neustadt/Dosse

033970 13201
Dr. Michael Köhler Tierklink Wusterhausen
Zur Dossehalle 4
16868 Wusterhausen
0172 3016702
Dr. Anna Ehrle
Klinik für Pferde der Freien Universität Berlin
Oertzenweg 19b
14163 Berlin
030 8386299

DVM Matthias Winter

Hirtenstraße 21
03253 Doberlug-Kirchhain
035361 81435

0170 9236306

Dr. Andreas Bockholdt

Uferpromenade 17
17291 Prenzlau

03984 833224

Dr. Christian Staufenbiel

Eberswalderstr. 158a
15374 Müncheberg

033701 5200

0172 7854791

Bei allen Veranstaltungen des Zuchtverbandes kann ebenfalls gemessen werden!

 

FEI-Ponymessung

Für Ponys, die neu in die FEI-Datenbank aufgenommen werden sollen, gelten seit Beginn 2020 neue Regeln zum Messen. Alle Ponys, die neu FEI-registriert werden sollen oder einen FEI Pass bekommen, müssen sich vor ihrem ersten internationalen Start einer offiziellen internationalen Messung durch zwei FEI-Tierärzte unterziehen.

Fragen und Antworten zum FEI-Ponymess-System sind hier zu finden.

Die aktuell bekannten Termine stehen hier online.