Kutschenführerschein

Der Kutschenführerschein qualifiziert dazu, Pferdegespanne im Straßenverkehr, also auf öffentlichen Wegen und Straßen, zu bewegen. Unterschieden werden der Kutschenführerschein A Privatperson und der Kutschenführerschein B Gewerbe.

Info zum Kutschenführerschein B (Gewerbliches Fahren):
Die Gültigkeit der Kutschenführerscheine B ist auf 5 Jahre befristet.
Um den Kutschenführerschein zu verlängern, ist der Besuch eines eigens dafür vorgesehen Lehrgangs zur Verlängerung des Kutschenführerschein B vorgesehen. Dieser muss 8 Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) umfassen.

Verlängerung:
> Lehrgangsnachweis in Kopie und Antrag auf Verlängerung des Kutschenführerscheins B (Download: https://www.pferd-aktuell.de/shop/broschuren-formulare-vertrage-unterrichtsmaterial/formulare-antrage/antrag-zur-ausstellung-eines-kutschenfuhrerscheins-download.html) an die dort vermerkte Adresse nach Warendorf senden, um eine neue KFS B-Karte zugesendet zu bekommen.
 

Häufig gestellte Fragen

Prüfungstermine Kutschenführerschein A in Berlin-Brandenburg

AKTUELL:
Fortbildung zur Verlängerung des Kutschenführerscheins B (Gewerbe) am 4. November 2024 in 14621 Schönwalde-Glien (8 LE)